Pressefreiheit / Teil 2

Ein ganz besonders großer Skandal sorgt derzeit für Aufregung in der Bundespolitik sowie in allen Redaktionsräumen unserer Republik.
Verantwortlich für diesen Skandal sind nicht nur, aber in erster Linie, zwei Herren aus dieser Bundespolitik. Der eine, Siegfried Kauder, ist Mitglied der CDU und Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Deutschen Bundestag. Der andere, Norbert Lammert, ebenfalls von der CDU, ist Präsident des Deutschen Bundestages.
Beide Personen sind daher als politische Schwergewichte anzusehen, was ihre Verwicklung in einen der größten Skandale der Bundesrepublik Deutschland noch schlimmer aussehen lässt. Erfahrene Politiker, der eine Jurist, der andere promovierter Politikwissenschaftler, beide haben ihren Eid auf die Deutsche Verfassung geschworen.
Und doch haben sie dem Ansehen der deutschen Politik mit ihrem nach Ansicht zahlloser Beobachter in hohem Maße verfassungswidrigen Verhalten schweren Schaden zugefügt.
Was war geschehen? Zur Aufklärung der Rolle des Bundesnachrichtendienstes im Irak-Krieg wurde ein Untersuchungsausschuss gebildet. Dieser sollte Licht in das mysteriöse Dunkel des BND bringen und ein augenscheinliches Dickicht von Unwahrheiten und Lügen durchdringen.
Geheime Informationen, die, wie man heute weiß, mehr als einhundert Personen in Ministerien und den Ausschußmitgliedern zugänglich waren, gelangten in den Besitz zahlreicher Journalisten. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht in einem bedeutenden Leiturteil noch vor wenigen Monaten entschieden hatte, dass die Pressefreiheit unantastbar ist, und damit auch ihre Zunft, die Journalisten, haben die beiden Herren massgeblichen Anteil daran, dass seitens der Staatsanwaltschaft in Berlin gegen insgesamt siebzehn Journalisten wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt wird.
Siegfried Kauder hatte sich als Vorsitzender des BND-Untersuchungsausschusses darüber geärgert, dass geheime Informationen in der Berichterstattung der Presse wiederzufinden waren und hatte im Ausschuss über eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats abstimmen lassen.
Als die Mehrheit dafür war, gab er den Vorgang an Bundestagspräsident Lammert weiter. Dieser konnte nun die Ermittlungsbehörden dazu ermächtigen tätig zu werden oder auch nicht. Sein fataler Fehler, er tat dies in dem Bewusstsein, dass keinerlei Beweise vorlagen, ausgenommen die Berichte der Presse.
Lammert schrieb an den Generalstaatsanwalt daraufhin, "Ich ermächtige Sie daher zur Verfolgung etwaiger Straftaten, die sich aus den Veröffentlichungen ergeben könnten", und übergab als Beweise lediglich kopierte Presseberichte. Mehr gab es ja auch nicht.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht der Politik klare Grenzen gesetzt. Dies war Lammert bekannt. Auch Kauder wusste um die Beweislage. Beide haben die Ermittlungen gegen Journalisten veranlasst, wohlwissend, dass sie selbst damit gegen geltendes Recht verstossen.
Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Thomas Oppermann, distanzierte sich von den Ermittlungen, obwohl er ihnen auch zugestimmt hatte. Allerdings, wie er sagte, unter der Gewissheit, dass die Ermittlungen nicht gegen Journalisten gingen. Weil es allerdings nur Zeitungsausschnitte als Indizien gegeben hat, konnte die Staatsanwaltschaft alleine nur gegen die Verfasser der Presseartikel ermitteln.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP erklärte nun, dass die Pressefreiheit in Deutschland in ihrer Existenz bedroht ist. Über 150 Ermittlungsverfahren gegen Journalisten und Verleger in den letzten Jahren würden dies klar belegen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) erläutere das schlimme Vorgehen der beiden Herren Kauder und Lammert mit den Worten, dass die Journalisten mit Zitaten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet hätten, sei alleine nur ein Vorwand.
Man wolle so nur Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen bei den Journalisten ermöglichen. Und vor dem Hintergrund des allen bekannten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes seien die Ermittlungen gegen die Journalisten durch überhaupt nichts zu rechtfertigen.
Ein Kolumnist ist heute in hohem Maße entsetzt über das mangelnde Rechtsverständnis von Kauder und Lammert. Beide Herren sind sich anscheinend der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichtes als oberster Wächter über die Deutsche Verfassung, über das Grundgesetz, nicht bewusst.
Und da dies so ist, haben beide Herren in der hohen Politik auch nichts verloren, ein Rücktritt wäre mehr als angemessen. Wer im Wissen um die Gesetzeslage und um den besonderen Schutz der Pressefreiheit Drohgebärden gegen den freien Journalismus in Deutschland praktiziert, sollte nach meiner Auffassung nun schleunigst selbst in das Visier der Generalstaatsanwaltschaft gelangen.
Das Tagesgeschehen - kommentiert von Valentin Moser