Pressefreiheit / Teil 1

Die Demokratie hat sich im Laufe der Geschichte als die Staatsform erwiesen, die ein Zusammenleben großer Gemeinschaften unter Berücksichtung der Bedürfnisse aller Menschen noch am ehesten erfüllen kann. Daher haben die Urheber unserer Verfassung diesen wichtigen Gedanken in eben diese Verfassung, genannt Grundgesetz, für alle Zeiten unverrückbar manifestiert.
In Artikel 20 steht geschrieben, "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Neben Anderem ist in diesem Artikel noch zu lesen, "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus haben die klugen Verfasser des Grundgesetzes in Artikel 79, Absatz 3 dafür Sorge getragen, dass dieser Artikel 20 auf Ewigkeiten in keinster Weise verändert werden darf. Dort heißt es, wiedrum neben Anderm, "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig".
In allererster Linie auf der Basis und Grundlage der in den eben genannten Artikeln der Deutschen Verfassung klar und deutlich festgeschriebenen Grundsätze baut das gesamte Rechtssystem unseres Landes auf. Hierzu zählt in der Folge auch eines der elementarsten Rechte Deutscher Bürger und Institutionen überhaupt, ein Recht, welches in Artikel 5 des Grundgesetzes niedergeschrieben ist.
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt".
Und, neben Anderem liest man da noch, "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze". Auf dieser Basis darf in Deutschland jeder sagen, was er so denkt. Ganz wichtig für eine Demokratie ist die Pressefreiheit auch deshalb, weil wir Menschen dazu neigen, in erster Linie das zu glauben, was wir mit eigenen Augen sehen, hören oder lesen.
Pressefreiheit bedeutet deshalb ganz besonders, dass Inhalt, Form und politische Ausrichtung eines Presseerzeugnisses vom Verfasser völlig frei bestimmt werden kann. Ganz besonders wichtig für eine unabhängige und freie Pressearbeit ist die Tatsache, dass Informanten geschützt werden und das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt.
Damit dies in der Praxis überhaupt funktioniert, haben Journalisten ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses ist in den § 53 Strafprozeßordnung, sowie im § 383 der Zivilprozeßordnung klar definiert.
Journalisten dürfen auch nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden, der Zugang zum Beruf des Journalisten ist mit Absicht staatlich in keinster Weise reglementiert. Und all dies ist geradezu elementar wichtig für eine funktionierende Demokratie. Und doch gibt es immer wieder Versuche aus Politik und Wirtschaft, diese unverrückbaren Prinzipien anzugreifen und zu beschädigen.
In der jungen Geschichte unseres Landes wurde ganz spektakulär als Allererstes der Spiegel, und insbesondere dessen Herausgeber Rudolf Augstein Opfer eines unverantwortlichen Angriffs auf die oben geschilderten Verfassungsprinzipien.
Auf Veranlassung des seinerzeitigen Verteidigungsministers Franz-Josef Strauss, in Absprache mit Bundeskanzler Konrad Adenauer, wurde im Jahre 1962 gegen Rudolf Augstein und mehrere Spiegel-Redakteure Haftbefehl und Durchsuchungsbeschluss erlassen. Wegen angeblichen Verdachts des Landesverrats.
Erst nach 103 Tagen kam Rudolf Augstein wieder aus der Haft frei. Drei Jahre später entschied der Bundesgerichtshof, dass keine Beweise vorlägen, die einen wissentlichen Verrat von Staatsgeheimnissen belegen würden. Somit wurde kein Hauptverfahren eröffnet und die sogenannte Spiegel-Affäre war damit beendet. Welch ein riesiger politischer Skandal ist dies gewesen.
Es war dies der Anfang vom Ende der Ära Adenauer und ein ganz besonders dunkles Kapitel in der Bundesrepublik Deutschland. Der Spiegel hatte nämlich am im Oktober 1962 unter dem Titel „Bedingt abwehrbereit“ über die militärische Situation in Deutschland und der NATO und dort, wie auch anderen vorherigen Artikeln, über korruptionsverdächtige Geschäfte der Regierung berichtet.
Die Pressefreiheit war in der jungen Bundesrepublik Deutschland damit zum ersten Mal ganz elementar gefährdet, weshalb damals ein Sturm der Entrüstung unser Land erfasste. Nicht nur die Preeselandschaft, sondern auch die Menschen waren in höchstem Maße entsetzt. Bei vielen kamen Erinnerungen an den Nationalsozialismus hoch.
Bis heute gab es seitens mehrerer Bundesregierungen eine Reihe weiterer Versuche Teilen der Presse einen Maulkorb anzulegen, sie mit Überwachungs- und Durchsuchungsaktionen einzuschüchtern.
Der letzte spektakuläre Fall, die vom ehemaligen Innenminister Otto Schily angeordnete Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins Cicero, wurde noch im Februar dieses Jahres, also vor wenigen Monaten, als elementarer Rechtsbruch gegen die Deutsche Verfassung interpretiert.
Eine ganz besonders herbe Schlappe für Otto Schily. Dieser war noch in den 70-er Jahren unter Anderem als RAF Strafverteidiger politisch ganz links einzustufen, dann im Alter, nachdem er viele Jahre an den reichhaltigen Trögen der Macht verbrachte, war er in seiner Handlungsweise plötzlich politisch ganz weit rechts.
Otto Schily, ausgerechnet ein Jurist und als Bundesinnenminister einer der höchsten Verfassungsschützer in unserem Land. Er muß sich seit diesem BVG-Urteil mehr denn je unbequeme Fragen nach seinem eigenen undemokratischen Rechtsverständnis gefallen lassen.
Im Gegensatz zu Otto Schily bestärkten die Richter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, die obersten Wächter über die Deutsche Verfassung, mit ihrem Urteil einmal mehr die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes, der Bundesrepublik Deutschland.
Die Freiheit der Medien und insbesondere auch die Pressefreiheit darf in keinster Weise angetastet werden, und dies sollte spätestens seit diesem besagten Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 27. Februar 2007 auch der letzte Politiker in unserem Land begriffen haben.
Das Tagesgeschehen - kommentiert von Valentin Moser